Als Fördermitglied helfen und von Vorteilen profitieren*!
Ansprechpartnerin
Frau
Bettina Schüle
Spenden- und Mitgliederverwaltung
Tel: 0711-2808-1184
Fax: 0711-2808-1110
E-Mail: bschuele@drk-stuttgart.de
Henry-Dunant-Haus
Reitzensteinstr. 9
70190 Stuttgart
Antragsformular zum Drucken
Sollten Sie das Antragsformular lieber ausdrucken wollen, können Sie dies gerne tun.
Anbei finden Sie das Formular zum download.
Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular an:
Deutsches Rotes Kreuz
Kreisverband Stuttgart e.V.
Stichwort: Fördermitgliedschaft
Reitzensteinstr. 9
70190 Stuttgart
Vereinfachter Zuwendungsnachweis für Spenden und Fördermitgliedsbeiträge unter 300,00€
Falls Ihre Spende bzw. ihr Fördermitgliederbeitrag weniger als 300,00 Euro beträgt, benötigen Sie den hier angehängten, vereinfachten Zuwendungsnachweis nach § 50 Abs. 2 Nr. 2 b) EStDV .
Diesen können Sie selbst herunterladen und bei der Steuererklärung zusammen mit Ihrem Kontoauszug einreichen.
Widerrufsbelehrung zur Fördermitgliedschaft
Widerrufsrecht:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen, ohne Angaben von Gründen, diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. mit einem Brief per Postversand, per E-Mail oder Telefax) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Ihre Annullierung können Sie an folgende Adresse bzw. Telefaxnummer senden:
DRK-Kreisverband Stuttgart e. V.
Reitzensteinstr. 9
70190 Stuttgart
Telefax-Nr.: 0711 2808 1111
E-Mail: geschaeftsstelle(at)drk-stuttgart.de
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen den Mitgliedsbeitrag, den wir von Ihnen erhalten haben, spätestens binnen zehn Wochen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Fördermitgliedsvertrages bei uns eingegangen ist. Wegen dieser Rückzahlung werden Ihnen in keinem Fall Entgelte berechnet.
Falls Sie bereits vor Ihrem Widerspruch eine Leistung für Fördermitglieder in Anspruch genommen haben (z. B. einen kostenfreien Erste-Hilfe-Kurs), so haben Sie uns die angefallenen Gebühren zu erstatten.